Wer ist Betreiber der Nahwärme Adelshofen?
Für die meisten zählt das Betreibermodell bzw. der Betreiber eines Nahwärmenetzes natürlich zu den
relevanten Informationen. Es handelt sich bei der Nahwärme Adelshofen um ein privat geführtes
Unternehmen. [Link Impressum/Vorstellung] Keine Genossenschaft, kein kommunales Unternehmen, keine
fremden Investoren, oder Energiekonzerne, sondern ein ortsverbundener, also räumlich festgelegter und
sozial gebundener Unternehmer.
Die Wärmelieferung ist betreiberunabhängig vertraglich festgelegt und über 10 Jahre garantiert. Es sind
also keine Änderungen zu befürchten. Außerdem soll für die Gemeinde und somit für die Bürger
natürlich ein Vorkaufsrecht für das Wärmenetz vereinbart werden, sodass in jedem Fall die Kunden, also die Dorfgemeinschaft über das künftige
Betreibermodel entscheiden könnte.
Das Heizen mit Nah- bzw. Fernwärme ist gegenüber konventionellen Heizmethoden deutlich umweltfreundlicher. Bei einer Wärmequelle, die auf Biomasse basiert, wird nur so viel CO² in die Umwelt abgegeben, wie die Entstehung der Biomasse gebunden hat – es handelt sich also um eine CO²-neutrale Energieerzeugung. Der solare Deckungsgrad, also der Anteil brennstofffreier Erneuerbarer Energien wird stetig ausgebaut. Allein in den Orten Adelshofen und Pfaffenhofen ist es somit möglich mehr als 650.00 Liter Heizöl pro Jahr einzusparen und den CO²-Ausstoß um 1.820.000 kg zu verringern!
Nein! Eine gute Planung beinhaltet auch solide Backup-Systeme. Diese springen im Notfall jederzeit ein. Konkret sorgen redundante, also mehrfach vorhandene Heizkessel und Pumpen für die Betriebssicherheit. Das großes Puffervolumen, indem genug Wärme für mehrere Tage gespeichert ist, kann Störungen problemlos überbrücken und über eine mobiles Heizsystem kann auch Wärme von außen zugeführt werden. Die Stromversorgung der zentralen Heizung ist durch Photovoltaik, Batteriespeicher und einen Notstromgenerator ständig gewährleistet, was bei die meisten hauseigenen Heizsysteme nicht zu trifft.
Wie erfolgt der Anschluss der Gebäude ans Nahwärmenetz?
Das ist aus technischer Sicht kein Problem. Sollten Sie Eigentümer beider Grundstücke sein, spricht auch rechtlich nichts dagegen. Anders ist es bei verschiedenen Eigentümern. Um die Wärmelieferung beider Anschlussnehmer sicherstellen zu können, müsste eine Dienstbarkeit (Nutzungsrecht) eingetragen werden.
Ja, ein Bestandpufferspeicher (nicht zu verwechseln mit dem Warmwasserspeicher, der ausschließlich für die Brauchwasserbereitung zuständig ist) in gutem Zustand, kann ohne weiteres in das Nahwärmesystem eingebunden werden. Sollte dieser jedoch schon sehr alt sein, erkundigen Sie sich bitte beim Heizungsbauer, ob ein weiterer Einsatz sinnvoll ist oder besser mit ausgetauscht werden sollte.
Beispiel 1
Vorher: Kessel (Öl, Gas, Holz, etc.) ist in die Heizkreise eingebunden. Brauchwasser wird
durch einen separaten Warmwasserspeicher erhitzt.
Nachher: An Stelle des Kessels steht nun der Nahwärmepufferspeicher und dient als neue Wärmequelle.
Beispiel 2
Vorher: Kessel (Öl, Gas, Holz, etc.) erwärmt einen Pufferspeicher, durch welchen die Heizkreise und die Brauchwasserbereitung gespeist werden.
Nachher: Die Übergabestation der Nahwärme ersetzt den Kessel und erwärmt den Bestandspufferspeicher. Die Heizkreise und Brauchwasserbereitung bleiben wie gewohnt bestehen.
Die Haftungsgrenzen sind identisch mit den Eigentumsgrenzen und werden in den Vertragsbedingungen der Nahwärmegesellschaft bzw. des Netzbetreibers geregelt. Der jeweilige Eigentümer haftet auch im Reparaturfall für sein Eigentum. Die zwei folgenden Konstellationen sind möglich: die Wärmeübertragung mittels Hochleistungsspeichers (Abb. 9) und die Wärmeübertragung mittels Übergabestation (Abb. 10 – Bsp. wenn ein Bestandspuffer mit eingebunden werden soll):